Wettkampfreglement

Mit den nachfolgend genannten männlichen Bezeichnungen werden die weiblichen Formen eingeschlossen.

 

Allgemein

  1. Dieses Wettkampfreglement ist integraler Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Läufer:in. Auch bei der Anmeldung anderer oder zusätzlicher Personen (Dritten) gilt das Wettkampfreglement. Der Veranstalter geht davon aus, dass diese Dritten der anmeldenden Person die Ermächtigung zur Anmeldung gegeben haben. Bei Anmeldung minderjähriger Läuferinnen und Läufer durch Dritte geht der Veranstalter davon aus, dass die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.

 

Wettkampf

  1. Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen des Schweizerischen Leichtathletik Verbandes Swiss Athletics und gemäss den in der Ausschreibung aufgeführten Kategorien durchgeführt. Startberechtigt ist jeder, der das in der Ausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat.
  2. Die Zeitmessung erfolgt mittels eines in der Startnummer integrierten Chips. Es werden Bruttozeiten gemessen. Die Rangierung gemäss Kategorien erfolgt nach Einlauf. Die Startnummern sind ungefaltet, nach vorne gut sichtbar, auf der Brust zu tragen.
  3. Den Anweisungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitungen von Laufenden sind nicht zugelassen. Auf der gesamten Laufstrecke gilt ein allgemeines Fahrverbot. Ein Mitführen von Hunden, Kinderwagen usw. ist nicht gestattet! Abkürzungen und andere unerlaubte Hilfsmittel sind untersagt. Über Disqualifikationen entscheidet die technische Leitung des Organisationskomitees endgültig.

 

Anmeldung

  1. Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich online. Anmeldungen ohne Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages innert 10 Tagen werden grundsätzlich nicht angenommen.
  2. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit und ohne Rückerstattung des Teilnehmerbetrags zu disqualifizieren, wenn diese entweder bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben oder der Verdacht besteht, dass diese nach der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (wie Doping) an den Start gehen.
  3. Der Veranstalter kann ein Teilnehmerlimit festsetzen. Falls dies erreicht ist, können Anmeldungen, die danach eintreffen, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anmeldungen werden nach Zahlungseingang registriert.
  4. Startet ein Teilnehmer infolge Krankheit mit oder ohne Arztzeugnis nicht, entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
  5. Kann der Lauf wegen höherer Gewalt, ausserordentlichen Risiken oder behördlicher Anordnung nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung des Startgeldes.

 

Gesundheit

  1. Nur wer vollständig gesund ist, keine Vorerkrankungen oder Krankheits-/Covid-19-Symptome hat oder in Kontakt mit erkrankten Personen war, darf an der Veranstaltung anwesend sein. Es wird empfohlen, während und nach dem Lauf genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Im Falle von Atemnot, Schwindel, Erschöpfung, starke Schmerzen und dergleichen sollte der Teilnehmer den Lauf unterbrechen oder aufgeben. Veranstaltungsärzte und Sanitätspersonen können Teilnehmer jederzeit aus dem Rennen nehmen, bei denen gesundheitliche Probleme festgestellt werden. Personen über 35 Jahren, sowie Teilnehmer mit einer Vorgeschichte von Herz-, Kreislauf- oder Lungenerkrankungen oder anderer Risikogruppen wird empfohlen, sich regelmässig ärztlich untersuchen zu lassen.

 

Haftung

  1. Der Organisator und seine Partner übernehmen keine Haftung für Risiken des Teilnehmers aller Art, insbesondere gesundheitlicher Natur. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers.
  2. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab.
  3. Der Organisator übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

 

Doping

  1. Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Sportlerinnen und Sportler unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte (siehe www.antidoping.ch ).

 

Datenschutzerklärung

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Erfassung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten bei der Durchführung unserer Veranstaltung.

  1. Welche Daten bearbeiten wir?
    Für die korrekte Anmeldung und Durchführung unserer Laufveranstaltung müssen Sie die mit * versehenen Felder des Anmeldeformulars zwingend ausfüllen. Sie haben die Möglichkeit, weitere Personen anzumelden. In diesem Fall sind wir berechtigt davon auszugehen, dass Sie die Daten dieser Person an uns weitergeben dürfen. Die Angabe Ihrer Handy-Nummer oder Ihrer E-Mail-Adresse für die Zustellung von Informationen im Zusammenhang mit dem Event erfolgt durch Sie freiwillig. Im Falle einer Online-Anmeldung ist die Angabe der E-Mail-Adresse zwingend, da wir diese für die Bestätigung und eventuelle Rückfragen benötigen.
  2. Einverständnis zur Datenbearbeitung
    Mit der Anmeldung willigen Sie in die Veröffentlichung von Name, Vorname, Geburtsjahr, Wohnort, Startnummer, Wettkampfzeit und Rang in den Start- und Ranglisten des Events ein. Diese Einwilligung gilt sowohl für die Veröffentlichung im Internet, in Printmedien, im TV als auch via Teletext sowie für den Aushang von Listen und die Speaker-Durchsagen. Die im Zusammenhang mit unserer Laufveranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im TV, Internet, in eigenen Werbemitteln, Magazinen und Büchern verwendet werden.
    Die Läuferin bzw. der Läufer verpflichtet sich, dem Veranstalter die Personendaten von Drittpersonen nur zur Verfügung zu stellen, wenn diese, bzw. deren gesetzlichen Vertreter, die geltende Datenschutzerklärung kennen und sie gemäss anwendbarem Datenschutzrecht dazu berechtigt sind. Der Veranstalter darf die Läuferin bzw. den Läufer jederzeit auffordern, das Vorliegen dieser Voraussetzungen – insbesondere einer Einwilligung der Drittpersonen – innert Frist nachzuweisen und kann andernfalls ohne weiteres von sämtlichen Verträgen zurücktreten.
    Ohne schriftliche Mitteilung an uns an die unten angegebene E-Mail- oder Postadresse bis eine Woche vor dem Event dürfen Ihr Name, Ihre Post- und Ihre E-Mail-Adresse an Partner (z.B. Foto- und Videoservice) für Dienstleistungen oder Werbezwecke sowie auf Anfrage an Sponsoren für gezielte Anschriften im Zusammenhang mit dem Event weitergegeben werden. Wir sind zudem berechtigt, die genannten Angaben an die Vereine SwissCityMarathon - Lucerne (www.swisscitymarathon.ch) und Luzerner Stadtlauf (www.luzernerstadtlauf.ch) für die Zustellung von Informationen zu weiteren Laufevents weiterzugeben.

 

Organisation

  1. Veranstalter ist der Verein SwissCityMarathon - Lucerne
  2. Gerichtsstand ist Luzern.
  3. Änderungen des Veranstalters bleiben vorbehalten. 

Luzern, 14. November 2022