für Teilnehmende
Reglemente RunLucerne Events
Wettkampfreglement
Stand: 01. Februar 2023
1. Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen des Schweizerischen Leichtathletik- Verbandes Swiss Athletics und gemäss den in der Ausschreibung aufgeführten Kategorien und Distanzen durchgeführt.
Die Strecken (Marathon, Halbmarathon und 10KM) des SwissCityMarathon – Lucerne sind nach den Bestimmungen der AIMS/IAAF vermessen.
2. Startberechtigt ist jede Person, die das in der Ausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat.
3. Der Veranstalter kann in der Ausschreibung für jede Distanz eine Zielschlusszeit vorgeben. Läufer:innen, die das Ziel erst danach erreichen, werden nicht klassiert.
Am SwissCityMarathon – Lucerne wird das Ende des offiziellen Wettkampfs durch den «Besenwagen» bestimmt, der so unterwegs ist, dass er zum Zielschluss im Ziel eintrifft. Läufer:innen, die vom «Besenwagen» überholt werden, müssen die Startnummer abgeben und sind nicht mehr Teil des offiziellen Wettkampfes. Hinter dem «Besenwagen» stehen keine Verpflegungs- und sonstigen Dienstleistungen mehr zur Verfügung.
4. Die Zeitmessung erfolgt mittels eines in der Startnummer integrierten Chips.
5. Die Startnummer muss jederzeit voll sichtbar sein und auf der Vorderseite des Körpers auf dem äussersten Kleidungsstück getragen werden. Um eine genaue Zeitmessung sicherzustellen, darf die Startnummer weder gefaltet noch zerknittert werden. Ebenso darf sie nicht mit einer Jacke, einem Laufgürtel, einer Wasserflasche oder einem sonstigen Gegenstand verdeckt sein. Ohne korrekt getragene Startnummer besteht die Möglichkeit, dass die Endzeit und die Zwischenzeiten nicht erfasst werden und sich keine gültige Klassierung ergibt. Ein Verlust der Startnummer ist möglichst rasch dem Veranstaltungspersonal zu melden.
6. Die Startnummer wird jedem/jeder Teilnehmer:in vom Veranstalter zugewiesen und darf unter keinen Umständen übertragen, reproduziert, repliziert oder verändert werden. Die Startnummer darf nicht an eine andere Person abgegeben oder verkauft, bzw. von einer anderen Person übernommen oder gekauft werden. Eine Teilnahme mit einer inoffiziellen oder ohne Startnummer ist nicht erlaubt.
7. Die Klassierung in den Altersklassen innerhalb eines Wettbewerbs erfolgt nach Nettozeiten (effektiv gelaufene Zeit von Start- bis Ziellinie). In den Overall, bzw.Performance Ranglisten werden jeweils die ersten zehn Läufer:innen nach Einlauf klassiert. Nach Abschluss des Startvorganges werden keine Nettozeiten erfasst, die Laufzeiten werden ab dem Zeitpunkt des Startschuss berechnet. Am Luzerner Cross erfolgt die Zeitmessung und Klassierung nach Bruttozeiten (gemessen ab Startschuss).
8. Es obliegt den Teilnehmer:innen, sich zu den ihnen zugeteilten Zeiten am Start einzufinden.
Nur gültig am SwissCityMarathon – Lucerne: Die Läufer:innen können zu späteren Startzeiten zurückgehen, dürfen aber nicht zu früheren Startslots vorgehen. Jede:r Teilnehmer:in, der/die über eine Absperrung klettert oder sich auf sonstige unzulässige Weise Zutritt verschafft, kann disqualifiziert werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bestimmte Personen aus Sicherheitsgründen nicht verspätet starten zu lassen.
9. Der Start erfolgt durch ein akustisches ein Signal. Alle Teilnehmer:innen müssen beim Start hinter der Startlinie stehen.
10. Den Anweisungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitungen von Läufer:innen, insbesondere mit Fahrzeugen jeglicher Art, insbesondere Fahrrädern und Inline Skates, sind nicht zugelassen. Auf der gesamten Laufstrecke gilt ein allgemeines Fahrverbot. Ein Mitführen von Hunden, Kinderwagen usw. ist nicht gestattet! Abkürzungen und unerlaubte Hilfsmittel sind untersagt. Eine Teilnahme mit Rollstuhl ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.
Ausnahme: Am SwissCityMarathon – Lucerne ist eine Teilnahme nur im "Roll&Run-Duo" von Plusport möglich.
11. Die Teilnehmer:innen müssen zu jeder Zeit innerhalb der Abgrenzungen der Laufstrecke bleiben. Die Laufstrecke ist typischerweise durch Barrieren, Pylonen, Abgrenzungen und/oder sonstige Markierungen gekennzeichnet.
12. Läufer:innen welche nicht die gesamte Laufstrecke absolvieren, werden disqualifiziert. Teilnehmer:innen mit fehlenden oder unregelmässigen Einzelzeiten an den offiziellen Zeitkontrollposten werden überprüft und gegebenenfalls disqualifiziert.
13. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften können mit einer Disqualifizierung und der Suspendierung für weitere Veranstaltungen des SwissCityMarathon bestraft werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle Tatsachen und Umstände, auch wiederholte Verstösse festzuhalten und Strafen zu verhängen, die nach dessen freien Ermessen angemessen erscheinen. Die Entscheidung des Veranstalters ist endgültig.
Noch nicht gefunden, was du suchst?
Probier’s mit einer Textsuche.